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Anlegerrechte und Rechtsbehelfe im Prozess der Fondsabwicklung

Anlegerrechte und Rechtsbehelfe im Prozess der Fondsabwicklung

Dieser Beitrag untersucht eingehend die Situationen, die im Zuge der Abwicklung (Liquidation) von Investmentfonds auftreten können, die Auswirkungen der in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen auf die Anleger sowie die in diesem Verfahren zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe. Erläutert werden verschiedene Klagearten, die darauf abzielen, die Rechte unserer Mandanten zu wahren und potenzielle Schäden zu minimieren, sowie wichtige Aspekte, die besonderer Beachtung bedürfen.

Anlegerrechte und Rechtsbehelfe im Prozess der Fondsabwicklung

Die Abwicklung von Investmentfonds kann für die betroffenen Anleger komplexe rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die in diesem Prozess auftretenden Entwicklungen und die den Anlegern zur Verfügung stehenden rechtlichen Mechanismen sind für den Schutz ihrer Rechte von entscheidender Bedeutung. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass jeder Fall eigene spezifische Merkmale aufweist, wurde diese Information erstellt, um einen allgemeinen Orientierungsrahmen zu bieten.

Aktuelle Lage und gesetzliche Regelungen

Der türkische Kapitalmarktrat (SPK) hat die Abwicklung zahlreicher Fonds beschlossen, die von bestimmten Portfoliomanagementgesellschaften aufgelegt wurden. Diese Abwicklungsverfahren werden je nach Fondsgründer von unterschiedlichen Finanzinstituten durchgeführt. Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz Nr. 7596 enthält wesentliche Bestimmungen, die die Rechtsstellung der Anleger in diesem Verfahren unmittelbar betreffen. Diese Bestimmungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Anleger, die vor einem bestimmten Stichtag einen Verkaufsauftrag erteilt, jedoch keine Auszahlung erhalten haben und deren Anteile gesperrt wurden, gelten nach der gesetzlichen Regelung nicht als Gläubiger, sondern weiterhin als Fondsanteilsinhaber.

  • Reicht das Fondsvermögen nicht aus, erfolgen die Auszahlungen auf der Grundlage des „Nettoinvestitionsbetrags“, der durch Inflationsanpassung der in den Fonds eingezahlten und aus ihm entnommenen Beträge berechnet wird. Es ist vorgesehen, bei den Auszahlungen mit den kleinsten Anlegern zu beginnen.

  • Mögliche Zwischenzahlungen sind pro Person auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt, wobei der SPK angekündigt hat, dass diese Zahlungen bei den Geldmarktfonds beginnen werden.

  • Verlorene oder veruntreute Vermögenswerte des Fonds werden über den Einlagensicherungsfonds (TMSF) von der Gründungsgesellschaft und den verantwortlichen Personen eingezogen, dem Fonds zurückgeführt und an die Anleger ausgeschüttet.

  • Das Gesetz berücksichtigt auch Zahlungen, die Anleger auf dem Klageweg erlangen können, und rechnet diese Beträge auf die endgültige Auszahlung aus dem Fonds an. Dies zeigt, dass das Recht auf Beschreitung des Rechtswegs weiterhin fortbesteht.

Rechtsbehelfe für Anleger

Im Rahmen der Fondsabwicklung stehen Anlegern verschiedene gerichtliche Klagemöglichkeiten offen. Diese Klagen schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern richten sich jeweils gegen unterschiedliche Verantwortungsbereiche. Welche rechtlichen Schritte für Sie geeignet sind, wird nach Prüfung der Unterlagen in Ihrer Akte festgestellt.

1. Schadensersatzklage gegen die Depotbank (Verwahrstelle)

Die Vermögenswerte jedes Investmentfonds werden von einer Depotbank verwahrt. Die Depotbank ist verpflichtet zu überwachen, ob der Fonds im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften verwaltet wird. Wird die vorschriftswidrige Übertragung von Fondsvermögen auf andere Gesellschaften geduldet oder nicht verhindert, kann die Depotbank für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Da Depotbanken in der Regel über eine hohe Finanzkraft verfügen, kann dieser Weg in vielen Fällen eine wirksame Lösung bieten. Die Feststellung, welche Depotbank im Zeitraum Ihrer Investition zuständig war, ist hierbei von großer Bedeutung.

2. Schadensersatzklage gegen die vertreibende Bank oder das Brokerhaus

Institute, die Anlegern Investmentfonds anbieten (Banken oder Finanzdienstleistungsinstitute), sind verpflichtet, die Anleger hinreichend über Risiken aufzuklären, dem Anlegerprofil entsprechende Produkte anzubieten und Aufträge fristgerecht auszuführen. Bei einer Verletzung dieser Pflichten kann eine Haftung des betreffenden Instituts in Betracht kommen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage stützen sich auf Dokumente wie die Korrespondenz mit dem Institut, unterzeichnete Formulare und Transaktionsaufzeichnungen.

3. Schadensersatzklage gegen den Kapitalmarktrat (SPK)

Hat der Kapitalmarktrat trotz Erkennens der Risiken die Entscheidung zur Abwicklung der Fonds verspätet getroffen, kann wegen der aus dieser Verzögerung resultierenden Schäden ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat geltend gemacht werden. Dieses Verfahren erfordert zunächst einen schriftlichen Antrag beim SPK und anschließend die Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bei diesem Rechtsbehelf muss anhand konkreter Beweise dargelegt werden, welche Maßnahme der SPK zu welchem Zeitpunkt hätte ergreifen müssen.

4. Zahlungsklage für Anleger, die einen Verkaufsauftrag erteilt, aber kein Geld erhalten haben

Das Gesetz stuft Anleger, die einen Verkaufsauftrag erteilt, ihr Geld jedoch nicht erhalten haben, als Fondsanteilsinhaber ein. Unter den gegenwärtigen Umständen besteht der einzige rechtliche Weg zur Änderung dieses Status darin, dass das Verfassungsgericht die betreffende Gesetzesbestimmung aufhebt. Daher sollte die Erhebung dieser Klage nur in Fällen in Betracht gezogen werden, in denen Bank- und Fondsunterlagen eindeutig belegen, dass das Verkaufsgeschäft hinsichtlich Preis und Betrag vollständig abgeschlossen wurde. Eine Zusage über einen sicheren Erfolg auf diesem Weg kann nicht gegeben werden.

5. Beteiligung am strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Es besteht die Möglichkeit, sich den gegen die Fondsmanager geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als „Geschädigter“ (Verletzter der Straftat) anzuschließen. Diese Beteiligung kann insbesondere die Beweisbeschaffung für andere Schadensersatzklagen erleichtern.

Wichtige zu beachtende Punkte

Zwischenzahlungen

Sollte Ihnen während des Abwicklungsverfahrens eine Zwischenzahlung geleistet werden, bedeutet die Annahme dieser Zahlung keinen Verzicht auf Ihre Klagerechte. Es ist jedoch wichtig, dass Sie sich vor der Zwischenzahlung mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, damit in Ihrem Namen ein Schreiben zur Wahrung Ihrer Rechte übermittelt werden kann. Wir bitten Sie, uns jegliche Dokumente, deren Unterzeichnung die Bank von Ihnen verlangt, vor der Unterschrift vorzulegen.

Kosten

Um die anfängliche Gerichtsgebührenlast in gerichtlichen Verfahren zu begrenzen, werden Klagen in der Regel zunächst über einen Teilbetrag des Schadens erhoben. Sobald die Schadenshöhe genau feststeht, wird der Klagebetrag erhöht. Im Falle eines negativen Ausgangs des Verfahrens besteht jedoch das Risiko, Prozesskosten und die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite auf Basis des Streitwerts tragen zu müssen. Diese Risiken werden für jede Klage gesondert mit unseren Mandanten erörtert.

Fristen

Die Fortdauer des Abwicklungsverfahrens hemmt nicht den Lauf der Klagefristen. Die Frist für einen Antrag beim SPK beträgt ein Jahr ab Kenntniserlangung vom Schaden, und auch für Schadensersatzansprüche gegen Banken laufen die gesetzlichen Fristen. Daher müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden, ohne den Abschluss des Abwicklungsverfahrens abzuwarten.

Vorzubereitende Unterlagen

Damit Ihre Akte eingehend geprüft und auf Ihren Fall zugeschnittene rechtliche Strategien festgelegt werden können, ist die Zusammenstellung folgender Unterlagen erforderlich:

  • Kauf- und Verkaufsabrechnungen der Fondsanteile

  • Kontoauszüge (aus denen die Fonds- und Geldbewegungen hervorgehen)

  • Aufstellungen der Kontobewegungen über das Portal e-Devlet oder die Plattform e-Yatırımcı des Zentralverwahrers (MKK)

  • Sofern ein Verkaufsauftrag erteilt wurde, Screenshots und Aufzeichnungen, aus denen der genaue Zeitpunkt des Auftrags hervorgeht

  • Korrespondenz, E-Mails und Nachrichtenverläufe mit der Bank oder dem Brokerhaus

  • Unterzeichnete Verträge, Risikoaufklärungsbögen und Dokumente zur Geeignetheitsprüfung

Nach Übermittlung dieser Unterlagen an uns wird der rechtliche Status Ihrer Akte im Rahmen einer Prüfung geklärt. Da sich die Transaktionsarten und -daten der Anleger unterscheiden, wird jeder Fall unter Berücksichtigung seiner eigenen Gegebenheiten behandelt.

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